Teilnahmebedingungen für Einzelberatungen, Seminare, Webinare, Workshops, den WOC-Club und sonstige Angebote (im Folgenden „Veranstaltungen“ oder „Veranstaltung“)  der World of Creators LLC ( im Folgenden „WOC“)

 

  • 1 Veranstaltungsinhalte

Die Beschreibung des Inhalts der jeweiligen Veranstaltung entnehmen Sie bitte den Angaben auf unserer Webseite www.woc.earth. Hier werden die Themen und angestrebten Inhalte dem Grundgehalt nach wiedergegeben. Die individuellen Veranstaltungen und Angebote erfordern eine gewisse Flexibilität bei den zu bearbeitenden Themenkreisen. Daher kann aus der Beschreibung kein Anspruch auf konkrete Leistungen und/oder Erfolge abgeleitet werden. Eine Nachbereitung der Seminare, Webinare, etc. über das freiwillig WOC angebotene Mass hinaus ist kostenpflichtig und gehört nicht zum Leistungsumfang der Veranstaltungen.

 

  • 2 Eigenverantwortliche Teilnahme und Abgrenzung zur medizinischen Behandlung

Der Teilnehmer erklärt WOC seine Anmeldung die Bereitschaft zu einer selbstverantwortlichen Teilnahme und erklärt weiterhin, sich darüber bewusst zu sein, dass die Veranstaltungen als Hilfe zur Selbsthilfe zu verstehen sind. Keinesfalls darf in den Veranstaltungen ein Ersatz für schulmedizinische Untersuchungen und Behandlungen verstanden werden.  Es werden keine Diagnosen, Therapien oder Behandlungen im medizinischen Sinne WOC geführt oder sonst Heilkunde im gesetzlichen Sinne ausgeübt. Die Veranstaltungen sollen und können eine ärztliche Behandlung nicht ersetzen. Es werden seitens der WOC weder direkt noch indirekt Versprechen abgegeben, dass eine Heilung von schulmedizinisch definierten oder sonstigen Krankheiten stattfindet oder stattfinden wird. Die Teilnehmer erklären mit ihrer Anmeldung, dass ihnen dies bekannt und bewusst ist und bei den Veranstaltungen keine ärztliche Behandlung stattfindet. Für die physische und psychische Gesundheit ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.

 

  • 3 Teilnahmegebühren

Die Teilnahme(Club-)gebühren sind ebenfalls unserer Webseite woc.earth zu entnehmen. Etwaige Bündelrabatte sind auf Anfrage und unter besonderen Umständen möglich. Die Entscheidung, ob solche gewährt werden liegt unbeschränkt bei der WOC. Eine Anmeldung auf den Webseiten der WOC gilt als Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Dieser kommt erst zustande mit der Bestätigung seitens WOC.

 

  • 4 Regeln zur Stornierung von gebuchten Veranstaltungen oder Kündigung der WOC Clubmitgliedschaft

Wenn Sie einen Termin für eine Veranstaltung nicht einhalten können, informieren Sie uns bitte frühzeitig. Wir behalten uns bei Stornierungen

 

weniger als

 

  • 75 Kalendertage vor dem ursprünglich geplanten oder gebuchten Veranstaltungstermin werden 50 % der Teilnahmegebühren als Stornierungspauschale erhoben.

 

  • 45 Kalendertage vor dem ursprünglich geplanten oder gebuchten Veranstaltungstermin werden 75 % der Teilnahmegebühren als Stornierungspauschale erhoben.

 

  • 21 Kalendertage vor dem ursprünglich geplanten oder gebuchten Veranstaltungstermin werden 100 % der Teilnahmegebühren als Stornierungspauschale erhoben.

 

Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob am Tag der Buchung einer Veranstaltung mehr oder weniger als die oben angegebenen Tage bis zum Veranstaltungstermin verbleiben. Die verbleibenden Kalendertage am Tag der Stornierung sind zur Bestimmung der Stornierungspauschale entscheidend. Weiterhin gilt diese Regelung für den Gesamtpreis der Veranstaltung auch bzgl. mehrtägiger Veranstaltungen. Sollte der Wunsch geäussert werden bei einer Blockverantstaltung nur an einzelnen Veranstaltungsblöcken teilzunehmen, erfolgt keine anteilige Erstattung der Teilnahmegebühren.

 

Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass auch wenn nach den oben aufgeführten Regeln keine Stornierungspauschale anfällt im Fall einer zurückzuerstattenden Zahlung immer mindestens eine Stornierungspauschale von 50,- € bzw. 60,- CHF anfällt.

 

Eine Stornierung der WOC-Clubmitgliedschaft ist ausgeschlossen.

 

Eine Kündigung der WOC Clubmitgliedschaft ist bis zu 30 Tage vor Ende der jeweilig gebuchten Teilnahmeperiode möglich. Sollte eine Kündigung später als 30 Tage vor Ende dieser letzten Teilnahmeperiode erfolgen, wird die Mitgliedschaft automatisch um die Länge der zuletzt gebuchten Teilnahmeperiode verlängert und in Rechnung gestellt.

 

Unterschreiten die Anmeldungen eine von der WOC festgelegte Mindest-Teilnehmerzahl (veröffentlicht oder auch nicht), so behält sich die WOC vor, die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen. Dies gilt bei allen Angeboten inklusive dem WOC Club. Wird eine Veranstaltung die WOC abgesagt, werden etwaige entrichtete Teilnahmegebühren zurückerstattet. Etwaige Bankspesen, die hier WOC entstehen, werden nicht erstattet.

 

Melden sich nicht genügend Teilnehmer beim WOC Club an, oder sinkt die Teilnehmerzahl unter eine von der WOC festgelegte Mindestteilnehmerzahl für den WOC Club, behält sich WOC vor, den Club und insbsondere die hiermit zusammenhängenden Leistungsangebote zu beenden bzw. nicht weiter fortzuführen. Die Clubgebühren werden in diesem Fall anteilig ab dem Tag der Aufgabe des WOC Clubs bis zum Ende der bezahlten Periode (Clubmitgliedschaft) zurückerstattet.

 

  • 5 Bezahlung

Nach Buchung einer Veranstaltung wird (werden) diese in Rechnung gestellt. Die Zahlung der Teilnahmegebühren sind fällig spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung oder entsprechender Anzahl von Tagen vor dem ersten Teil einer Blockveranstaltung.

 

Beim WOC Club gilt, dass die Clubmitgliedschaftsbeträge 30 Tage nach Buchung fällig sind. Ein Zugang zu den Clubleistungen ist erst nach vollständiger Zahlung der Clubbeiträge möglich.

 

Bei Gutscheinen ist zu beachten, dass diese nur für die Einlösung im Shop der WOC angewendet werden können und keine Barauszahlung oder Rückerstattung erfolgt. Gutscheine können nur einmal (es sei denn ausdrücklich anders angegeben) angewendet werden. Wird ein Gutschein eingesetzt für ein Produkt mit niedrigerem Wert als der Gutscheinwert, verfällt der Restwert des Gutscheins.

 

  • 6 Haftung

Die WOC haftet für keinerlei Schäden im Zusammenhang mit dem Besuch / der Teilnahme an einer Veranstaltung und schuldet keinen Erfolg, gleich welcher Natur. Jeder Teilnehmer hat bei Präsenzveranstaltungen insbesondere, aber nicht ausschliesslich, auf mitgebrachte Dinge, zum Beispiel Wertgegenstände selber zu achten. Schäden aufgrund von Verlust, Diebstahl oder ähnlichem werden von WOC nicht ersetzt. Bestehen oder entstehen Ansprüche eines Teilnehmers gegenüber einem Anbieter eines Veranstaltungsortes, die aus rechtlichen Gründen nur WOC gesetzt werden könnten, tritt WOC solche Ansprüche an die jeweiligen Teilnehmer ab.

 

Eine Haftung für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt von dieser Regelung unberührt.

 

  • 7 Aufzeichnungen, Hausrecht und Haftung für Wertsachen u. ä.

Das Mitschneiden von Bild und/oder Ton während einer Veranstaltung ist eine strafbare Urheberrechtsverletzung. Diese wird, sollte nicht zuvor schriftlich eine Genehmigung beim Veranstalter eingeholt worden sein, zur Anzeige gebracht. Mit dem Akzeptieren dieser Teilnahmebedingungen wird im Falle des Verstosses gegen dieses Verbot eine Vertragsstrafe in Höhe von 30.000 CHF fällig. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch wird hier WOC nicht ausgeschlossen. Die Vertragsstrafe wird jedoch auf einen solchen Anspruch in Anrechnung gebracht.

 

Weiterhin wird von jedem Teilnehmer und jeder Teilnehmerin an einer Veranstaltung ausdrücklich akzeptiert, dass der World of Creators LLC das Hausrecht an allen Veranstaltungen zusteht. Sollten Teilnehmer Veranstaltungen stören und auch nach Ermahnung den Verlauf der Veranstaltung negativ beeinflussen, werden diese ohne Anspruch auf Rückerstattung der entrichteten Teilnehmerbeträge oder ähnlichem aus dem Veranstaltungsraum entfernt und widersetzen sich einer solchen Anweisung nicht. Die Beurteilung, ob ein Verhalten als Störung empfunden wird, steht einzig der World of Creators LLC und den WOC diese autorisierten Dritten zu. Das Ausschliessen ist bei Webinaren auch ohne vorherige Ermahnung zulässig.

 

Sollten Teilnehmer zu Veranstaltungen Wertsachen und/oder sonstige Gegenstände von Wert mitführen geschieht dies auf eigene Gefahr. Die Nutzung des Garderobenbereiches oder ähnlichen zur Verfügung gestellten Aufbewahrungsorten geschieht auf eigene Gefahr. Ein Anspruch auf Ersatz wegen Verlust, Beschädigung oder ähnlichem wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

  • 8 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, so wird WOC die Wirksamkeit des Vertrages zwischen der WOC und dem Teilnehmer im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung WOC eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten (wirtschaftlichen) Zweck der ungültigen Bestimmung sowie dem ursprünglich vereinbarten Vertragsinhalt möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.